Eltern mit geringem Einkommen (höher als Einkommensgrenze für Alg II) haben Anspruch auf den Kinderzuschlag.
Voraussetzungen:
- geringes Einkommen, das zwischen der Mindesteinkommensgrenze (mehr als Arbeitslosengeld II) und der Höchstgrenze liegt und
- für die Kinder wird Kindergeld gezahlt.
Informationen bei Ihrer Agentur für Arbeit oder unter http://www.kinderzuschlag.de/
Kinderzuschlagsrechner beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.