Wir sind örtlich zuständig für den Raum Ulm/ Neu-Ulm/ Alb-Donau-Kreis.
Wenn Sie in dieser Region wohnen, können Sie telefonisch einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.
Falls Sie sich im Schwangerschaftskonflikt befinden und die gesetzlich vorgeschriebene Beratung gem. § 218/ 219 StGB in Anspruch nehmen möchten, können Sie einen Termin vereinbaren – unabhängig vom Wohnort.
Unsere Angebote enden nicht mit der Geburt. Wir sind weiter für Sie da:
– bei Fragen zu finanziellen und rechtlichen Regelungen nach der Geburt,
– in der Umstellung, wenn aus Partnern Eltern werden,
– zur Unterstützung, wenn der Alltag mit dem Baby schwierig ist,
– in Krisen (Depression nach der Geburt, Trennung vom Partner, ungewollte Schwangerschaft etc.),
– bei Fragen zur Empfängnisverhütung und Familienplanung.
Hierzu gab es in der Südwest Presse einen Zeitungsartikel.
Wie Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden können, finden Sie hier.